Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung [UBB] | - Hauptkultur max. 55% (statt 66%) Anteil an Ackerfläche
- Mind. 7% DIV auf Acker- bzw. Grünlandflächen
- Feldstücke über 5 ha mit mindestens 0,15 ha DIV am Feldstück (ab 10 ha Ackerfläche)
- Pufferstreifen aus GLÖZ 4 und Brache aus GLÖZ 8 für DIV anrechenbar
- LSE für 0,15 ha am Feldstück anrechenbar aber nicht für 7% DIV
- Verpflichtung zu erosionsmindernde Verfahren ab Hangneigung >= 10% (ab Schlaggröße 0,5 ha)
Ackerflächen - 70 Euro/ha Basismodulprämie (inkl. Biodiversitätsflächen)
- 380 Euro/ha Biodiversitätsflächen-Zuschlag für über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen (bis max. 20% der Gesamtfläche)
Grünlandflächen - 25 Euro/ha Basismodulprämie Nicht-Tierhalter (inkl. Biodiversitätsflächen)
- 70 Euro/ha Basismodulprämie Tierhalter (inkl. Biodiversitätsflächen)
- 100 Euro/ha Biodiversitätsflächen-Zuschlag für über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen (bis max. 20% der Gesamtfläche)
Prämien für Zuschläge, LSE, etc. werden hier nicht dargestellt. |
Biologische Wirtschaftsweise | - BioDIV und Fruchtfolgeauflagen (siehe UBB)
- Neuformulierung der Teilbetriebsvorgabe: Entweder Grünland und Ackerland in Summe oder alle Wein-, Obst- und Hopfenflächen in Summe
Ackerflächen - 205 Euro/ha Basismodulprämie (inkl. Biodiversitätsflächen)
- 300 Euro/ha Biodiversitätsflächen-Zuschlag für über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen (bis max. 20% der Gesamtfläche)
Grünlandflächen - 70 Euro/ha Basismodulprämie Nicht-Tierhalter (inkl. Biodiversitätsflächen)
- 215 Basismodulprämie Tierhalter < 1,4 RGVE/ha (inkl. Biodiversitätsflächen)
- 205 Basismodulprämie Tierhalter < 1,4 RGVE/ha (inkl. Biodiversitätsflächen)
- 100 Euro/ha Biodiversitätsflächen-Zuschlag für über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen (bis max. 20% der Gesamtfläche)
Prämien für Zuschläge, LSE, etc. werden hier nicht dargestellt. |
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel | - Eigenschaft als Tierhalter als Zugangsvoraussetzung gestrichen
- Bei Verbringung von Gülle in eine Biogasanlage die Rücknahme entsprechender Mengen an Biogasgülle erlaubt
- Verwendung von Betriebsfremden Wirtschaftsdüngern und Kompost ist erlaubt
Acker-, Wein-, Obst- und Hopfenflächen Ackerfutter- und Grünlandflächen - 0 Euro/ha bei Nicht-Tierhaltern
- 70 Euro/ha bei Tierhaltern < 1,4 RGVE/ha
- 60 Euro/ha bei Tierhaltern >= 1,4 RGVE/ha
|
Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau | - Mindestteilnahmefläche 1,5 ha Ackerfläche (vorher 2 ha)
- Kein Mindestmaß der begrünten Ackerfläche (vormals 10%)
- Variante 1: 31.07 – 10.10
- Variante 2: 05.08 – 15.02
- Neu: Variante 7, Untersaat bei Raps, 15.09-31.01
Ackerflächen mit aktiv angelegter Begrünung - 200 Euro/ha für Var. 1
- 190 Euro/ha für Var. 2
- 120 Euro/ha für Var. 3
- 170 Euro/ha für Var. 4
- 150 Euro/ha für Var. 5
- 120 Euro/ha für Var. 6
- 90 Euro/ha für Var. 7
|
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün | - Mindestteilnahmefläche 1,5 ha Ackerfläche (vorher 2 ha)
- Zwischenfrüchte sind bis spätestens 15.10. aktiv anzulegen, vormals bis 01.10
Ackerflächen |
Erosionsschutz Acker | - Vormals Maßnahme „Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)“
- Neuer Zuschlag für Anhäufungen bei Erdäpfeln
- Neuer Zuschlag für Begrünte Abflusswege auf Ackerflächen
Erosionsgefährdete Kulturen auf Acker - 50 Euro/ha für Mulchsaat
- 80 Euro/ha für Direktsaat bzw. Strip-Till
- 150 Euro/ha Anhäufungen bei Erdäpfeln
Begrünte Abflusswege auf Acker |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger / Biogasgülle und Gülleseparation | - Keine Mindestausbringmenge von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Biogasgülle (vormals 50%)
- Förderungsfähige Ausbringmenge von maximal 50 m³/ha statt 30 m³/ha
Ackerflächen sowie Grünlandflächen - 1,0 Euro/m³ für Schleppschlauchverfahren
- 1,4 Euro/m³ für Schleppschuhverfahren
- 1,6 Euro/m³ für Gülleinjektionsverfahren
Gülleseparierung - 1,4 Euro/m³, bis max. 20 m³ je Rinder GVE und Jahr
|
Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen | - Neu: Zuschlag für Nützlingsausbringung
- Für Begrünungskultur min. 3 statt 1 winterharte Mischungspartner notwendig
- Beseitigung der Begrünung in den Fahrgassen nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeiten)
Wein, Weinterrassen - 200 Euro/ha bei < 25 % Hangneigung
- 300 Euro/ha bei >= 25% bis < 35 % Hangneigung
- 500 Euro/ha bei >= 35 % bis 50 % Hangneigung
- 800 €uro/ha bei >= 50 % Hangneigung
- 150 Euro/ha Zuschlag Einsatz von Organismen oder Pheromonen
Obst - 200 Euro/ha bei < 25 % Hangneigung
- 350 Euro/ha bei >= 25% Hangneigung
- 150 Euro/ha Zuschlag Einsatz von Organismen oder Pheromonen
Hopfen - 200 Euro/ha
- 150 Euro/ha Zuschlag Einsatz von Organismen oder Pheromonen
|
Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen | - Vormals Maßnahme „Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen“, Variante B Herbizidverzicht
- Teilnahme an Intervention „Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen“ nicht mehr Voraussetzung
Wein, Obst, Hopfen |
Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen | - Vormals Maßnahme „Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen“, Variante A Insektizidverzicht
- Teilnahme an Intervention „Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen“ nicht mehr Voraussetzung
Wein, Obst, Hopfen
|
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker | - Berücksichtigung von 60% (bzw. 80% im Trockengebiet) des N-Überschuss aus Vorkulturen (ab 10 kg/ha)
- Wenn N-Überschuss > 30kg, dann Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht
- Verbot von PSM-Wirkstoffen (zB Terbuthylazin) auf Soja, Mais, Sorghum, Zuckerrübe und Raps
- Bodenprobe pro angefangene 5 ha Ackerfläche
- Betriebliche Aufzeichnungen
- Stickstoffbilanz
- Düngeplanung bis 28.02 (zus. zu NAPV)
- Schlagbezogene Aufzeichnung (ab 0,3 ha)
- Elektronische Aufzeichnung verpflichtend
- Berücksichtigung des Stickstoffüberschuss ab 2024 (zus. zu NAPV)
Ackerfläche in ausgewiesenen Gebieten - 50 Euro/ha als Basisprämie (50% Prämienabzug, wenn Teilnahme an BIO)
- 500 Euro/ha Auswaschungsgefährdete Ackerflächen (bis maximal 20 % der Ackerfläche des Betriebes)
Prämien für Zuschläge werden hier nicht dargestellt. |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
| - Vormals „Vorbeugender Grundwasserschutz“
- Teilnahme an UBB oder BIO als Voraussetzung
- Grünlandanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche zumindest 40%
Grünlandflächen mit einer Hangneigung < 18% - 30 Euro/ ha für Schläge mit durchschn.Grünlandzahl < 20
- 50 Euro/ ha für Schläge mit durchschn. Grünlandzahl >= 20 und < 30
- 70 Euro/ ha für Schläge mit durchschn. Grünlandzahl >= 30 und < 40
- 100 Euro/ ha für Schläge mit durchschn. Grünlandzahl >= 40
- 150 EUR/ha für artenreiches Grünland (bis max. 15% der Gesamtfläche)
|