Laut Cross-Compliance hat jeder berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln Aufzeichnungen über die Anwendungen der letzten drei Jahre zu führen. Darin müssen die Bezeichnung des Mittels, der Zeitpunkt der Anwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die behandelte Kulturpflanze aufgeführt sein. Die Aufzeichnungsverpflichtungen werden im Rahmen der AMA-Vor-Ort-Kontrollen überprüft.
Zugriff auf aktuelles AGES-Pflanzenschutzmittelregister
Um Ihnen die Büroarbeit zu erleichtern, können Sie mit dem AgrarCommander Ihre Pflanzenschutz-Anwendungen jederzeit vom PC im Büro oder direkt vom Smartphone am Feld schlagbezogen erfassen. Dabei greifen Sie auf aktuell zugelassene Mittel (auch Notfallzulassungen) laut AGES zurück. Diese werden von uns wöchentlich importiert und gewartet.
Liveprüfung zum Schutz vor Aufzeichnungsfehlern
Zum Schutz vor Anwendungs- und Aufzeichnungsfehlern überwacht die integrierte Liveprüfung im Hintergrund ob alle Auflagen eingehalten wurden. Hier wird die Auswahl einer korrekten Indikation und Schaderreger, die Einhaltung der maximalen Aufwandmenge, der maximalen Anzahl der Anwendungen, der Wartefrist sowie Anwendungszeitpunkt überprüft. Wird eine Abweichung erkannt weist eine Fehlermeldung sofort auf die betreffende Maßnahme hin.
Kontrollkonforme Ausdrucke auf Knopfdruck
Als Nachweis für die Vor-Ort-Kontrollen stehen alle erforderlichen Informationen in Form eines automatisch erstellten „Pflanzenschutzmitteljournals“ zum Ausdruck bereit. Somit steht einer schnellen und sicheren Kontrolle nichts mehr im Wege.
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